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Geschlossene Befüllsysteme
Das geschlossene Befüllsystem wird ab dem 01.01.2027 für alle in der Freilandbewirtschaftung eingesetzten Spritzgeräte verpflichtend, mit Ausnahme von Handspritzgeräten und Rückenspritzgeräten.
Diese geschlossenen Befüllsysteme können sowohl an bestehenden als auch an neuen Spritzen nachgerüstet werden oder als stationäre Anlage am Befüllplatz installiert werden.